Der Rat ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der Gemeinde. Als oberstes Willens- und Beschlussorgan ist der Rat im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit nicht dem hauptamtlichen Bürgermeister bzw. den Ausschüssen durch Gesetz oder Beschluss des Rates bestimmte Angelegenheiten übertragen sind.
Ein Ausschussverzeichnis der Stadt Herten befindet sich am Ende dieser Seite. (PDF-Datei 277 KB)
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