Stadt Herten - Der Rat der Stadt Herten und die Ausschüsse
Der Rat der Stadt Herten und die Ausschüsse

Der Rat ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der Gemeinde. Als oberstes Willens- und Beschlussorgan ist der Rat im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit nicht dem hauptamtlichen Bürgermeister bzw. den Ausschüssen durch Gesetz oder Beschluss des Rates bestimmte Angelegenheiten übertragen sind.

Ein Ausschussverzeichnis der Stadt Herten befindet sich am Ende dieser Seite. (PDF-Datei 277 KB)



Zusammensetzung

Der Rat setzt sich aus den von den Bürgern nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes gewählten Ratsmitgliedern zusammen. Die Zahl der zu wählenden Vertreter ist abhängig von der Bevölkerungszahl der Gemeinde.

Der Rat der Stadt Herten besteht aus 50 Mitgliedern. Aufgrund der Ergebnisse der Kommunalwahl vom 26. September 2004 und den danach getroffenen Vereinbarungen verteilen sich die Sitze für die Wahlperiode 2004 bis 2009 wie folgt:

  • SPD-Fraktion 23 Sitze
  • CDU-Fraktion 15 Sitze, davon 1 Sitz von der F.D.P.
  • Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 3 Sitze
  • UWG-Fraktion 3 Sitze
  • UBP 3 Sitze
  • AUF 1 Sitz
  • 2 Sitze für fraktionslose Mitglieder

Der hauptamtliche Bürgermeister ist zwar kein Mitglied des Rates, hat jedoch als dessen Vorsitzender Stimmrecht im Rat.

Eine PDF-Datei mit einer Übersicht der Ratsmitglieder 2004-2009 finden Sie am Ende dieser Seite.


Vorsitz

Vorsitzender des Rates ist der hauptamtliche Bürgermeister. Er organisiert und leitet die Ratssitzungen und vertritt den Rat im Rechtsverkehr und im Bereich der Repräsentation. Für den Vertretungsfall werden Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt. Die Stellvertretung bezieht sich jedoch nur auf die Leitung der Ratssitzung und die Repräsentation.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik "Bürgermeister und Stellvertreter".


Ratsmitglieder 2004-2009
  Stand: 08/2008
Ausschussverzeichnis der Stadt Herten
  Stand: 01/2009
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